AGB
brandmood GmbH & Co KG, Fanny-von-Lehnert-Straße 35, 5020 Salzburg
Stand: Mai 2026
Allgemeines
brandmood GmbH & Co KG, im Folgenden kurz brandmood genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenteiligen AGB wird ausdrücklich widersprochen und werden von brandmood nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von brandmood als vom Vertragspartner akzeptiert. rt.
Vertragsabschluss & Leistungsumfang
Verträge zwischen brandmood und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch brandmood zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von brandmood und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM, Künstlersozialkasse, Abzugssteuer u.dgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Nutzungsrechte an den Kreativleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei brandmood. Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt brandmood lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von brandmood. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von Kreativleistungen von brandmood nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von brandmood. brandmood hat das alleinige Verwertungsrecht an ihren Entwürfen, Konzepten, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc. Sie überträgt Nutzungsrechte an diesen Urheberrechten nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wird. Die von brandmood erstellten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angebote, etc. dürfen in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung von brandmood und gegen angemessene zusätzliche Entschädigung für eigene Interessen des Auftraggebers bzw. für Dritte verwendet werden.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die brandmood zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch brandmood sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden. Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet. Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 - 42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, Email: dsb@dsb.gv.at)
Gewährleistung
Die Leistungen von brandmood sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich brandmood schriftlich detailliert anzuzeigen.
Haftung
brandmood verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers. Soweit brandmood im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen brandmood keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen. brandmood bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Externe Einflussfaktoren wie zum Beispiel Stromausfälle, Unterbrechnungen von Internetverbindungen, Beschädigungen durch Umwelteinflüsse, oder höhere Gewalt sind von der Haftung ausgenommen. Dies gilt insbesondere für externe Streaming Dienstleistungen wie AWS, Vimeo, Youtube, Facebook und sonstige frei wählbare Anbieter/Endpunkte welche mit SRT oder RTMP angestreamt werden können.
Preise
Die Vergütung für die Leistungen von brandmood basiert grundsätzlich auf der aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Die Beauftragung von Dritten erfolgt ausnahmslos im Namen und auf Rechnung von brandmood. brandmood ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Eine „Open Book“ Vereinbarung kann nur abgeschlossen werden, sofern diese als Bedingung im ersten Briefing seitens des Auftraggebers schriftlich als Bedingung eingefordert wurde. brandmood ist berechtigt für alle Leistungen Dritter eine Handling Fee in der Höhe von 15% dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von brandmood sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von brandmood in Rechnung gestellt.
Reise-, Fahrt- und Mobilitätskosten
Für Vor-Ort-Termine, Besichtigungen, Abstimmungen, Meetings, Projekttermine sowie sonstige projektbezogene Anfahrten können Reise-, Fahrt- und Mobilitätskosten nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, Kostenvoranschlags oder einer gesondert bekanntgegebenen Preisliste verrechnet werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung standardisierter Fahrt- und Mobilitätspauschalen anhand der Entfernung zwischen dem Terminort und dem nächstgelegenen Unternehmensstandort. Die Pauschalen umfassen den üblichen Mobilitätsaufwand für An- und Rückfahrt, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Flugreisen, Nächtigungen, internationale Reisen, mehrere erforderliche Fahrzeuge, getrennte Anreisen sowie außergewöhnliche Reise-, Logistik- oder Nebenkosten werden gesondert kalkuliert und verrechnet. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag gehen dieser Regelung vor.
Zahlung
brandmood ist berechtigt, Anzahlungs-, Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen zu stellen. Sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, sind sämtliche Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die konkrete Höhe und Staffelung von Anzahlungen, Abschlags- und Teilzahlungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. brandmood ist insbesondere berechtigt, Teilbeträge bei Auftragserteilung, vor Projektbeginn, vor Auslösung kostenpflichtiger Fremdleistungen, bei Erreichen definierter Projektmeilensteine, in periodischen Abständen bei länger laufenden Projekten sowie nach Leistungserbringung in Rechnung zu stellen.
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist brandmood berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwands sowie der projektbezogenen Fremdkosten angemessene Anzahlungen und Teilzahlungen zu verlangen.
brandmood ist berechtigt, die Auslösung von Bestellungen, Buchungen, Produktionen, Reservierungen oder sonstigen kostenpflichtigen Fremdleistungen vom vorherigen Eingang fälliger Anzahlungen oder Teilzahlungen abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Fremdleistungen nicht oder nur eingeschränkt stornierbar sind oder bereits vor Leistungserbringung Kosten auslösen.
brandmood ist weiters berechtigt, jede bereits erbrachte Teilleistung gesondert abzurechnen, auch wenn das Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen ist, sofern dies sachlich durch den Projektfortschritt, den Umfang der erbrachten Leistungen oder den Anfall von Fremdkosten gerechtfertigt ist.
Die Schlussrechnung erfolgt unter Anrechnung bereits gelegter und bezahlter Anzahlungs-, Abschlags- und Teilrechnungen. Abzüge irgendwelcher Art, insbesondere wegen behaupteter Gegenforderungen, Gewährleistungsansprüche oder Zurückbehaltungsrechte, sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Bei Zahlungsverzug ist brandmood berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte weitere Leistungen, Projektfortschritte, Lieferungen oder die Auslösung von Fremdleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Etwaige daraus resultierende Terminverschiebungen oder Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Stornobedingungen
Stornierungen oder Teilstornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Im Fall einer Stornierung durch den Auftraggeber ist brandmood berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwände sowie bereits beauftragten oder ausgelösten Fremdleistungen gesondert abzurechnen, soweit diese nicht bereits durch gelegte Anzahlungs-, Abschlags- oder Teilrechnungen gedeckt sind.
Darüber hinaus gelten, sofern im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, folgende pauschalierte Stornosätze bezogen auf die vereinbarte Netto-Gesamtvergütung:
bei schriftlicher Stornierung bis 4 Monate vor dem ersten Veranstaltungstag bzw. vor dem vereinbarten Projektstart: 50 %
bei schriftlicher Stornierung ab 4 Monate bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bzw. vor dem vereinbarten Projektstart: 80 %
bei schriftlicher Stornierung ab 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bzw. vor dem vereinbarten Projektstart: 100 %
Bereits angefallene, beauftragte oder nicht mehr stornierbare Fremdleistungen, Drittleistungen, Gebühren, Abgaben, Reisekosten, Produktionskosten, Reservierungskosten oder sonstige projektbezogene Aufwendungen sind vom Auftraggeber jedenfalls zusätzlich zu ersetzen, soweit diese nicht bereits in den vorstehenden Pauschalen enthalten sind oder durch bereits geleistete Zahlungen gedeckt wurden.
Bereits gelegte oder bezahlte Anzahlungs-, Abschlags- und Teilrechnungen werden auf die aus der Stornierung resultierenden Ansprüche angerechnet. Soweit bereits geleistete Zahlungen die geschuldeten Stornokosten, Fremdkosten und bis dahin erbrachten Leistungen übersteigen, wird der Überhang dem Auftraggeber gutgeschrieben oder rückerstattet.
Wird ein Projekt nach Auftragserteilung verschoben, ist brandmood berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten, Umbuchungskosten, zusätzliche Fremdkosten sowie bereits erbrachte Mehrleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Eine Verschiebung steht einer Stornierung gleich, wenn die vereinbarte Durchführung aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu einem Ersatztermin erfolgen kann.
Absagen oder Einschränkungen infolge höherer Gewalt, pandemischer Ereignisse, behördlicher Anordnungen, Ausfälle von Infrastruktur oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von brandmood entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung bereits erbrachter Leistungen sowie bereits angefallener oder nicht mehr stornierbarer Fremdkosten.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand
Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Gerichtsstand ist das für Salzburg, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.
AGB brandmood – Mai 2026